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Impressum / Haftungsausschluss / Datenschutzhinweise / Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Impressum:

Evangelische Kirchengemeinde Felsberg und Böddiger

Obertor 2

34587 Felsberg

Tel.: 05662/2133

Pfarrer Ernst Friedrich Schluckebier


Sekretariat:

geöffnet Dienstags 9:00 - 11:00 Uhr.


Haftungsausschluss:


Inhalt des Onlineangebotes:

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.



Verweise und Links:

Sofern auf Verweisziele ("Links") direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.



Urheberrecht:

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondoku- mente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.



Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die auf diesen Internet-Seiten verwendeten Firmennamen und Markennamen der jeweiligen Unternehmen unterliegen im allgemeinen Warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.




Allgemeine Datenschutzhinweise:



Inhalt:


1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle


2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung


3. Weitergabe von Daten an Dritte


4. Ihre Rechte als betroffene Person


5. Ihr Recht auf Widerspruch





1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle


Evangelische Kirchengemeinde Felsberg und Böddiger


Pfarrer: Ernst-Friedrich Schluckebier

Obertor 2

34587 Felsberg


Tel. 05662-2133

Email: pfarramt.felsbergundboeddiger@ekkw.de




2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten; Art, Zweck und Verwendung

Wenn Sie sich bei uns zu unseren Angeboten / Veranstaltungen / Maßnahmen anmelden, werden folgende Informationen erhoben:

- Anrede, Titel, Vorname, Nachname

- Anschrift

- E-Mail-Adresse

- Telefonnummer (Festnetz und / oder Mobilfunk)

- Faxnummer (eventuell, wenn vorhanden und gewünscht)

- Geburtsdatum

- Bundesland (Herkunft / Wohnort)

- Geschlecht


Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt,

- um Sie als Teilnehmerin / Teilnehmer identifizieren zu können;

- um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können;

- um unseren gesetzlichen und satzungsgemäßen Verpflichtungen nachkommen zu können;

- zur Korrespondenz mit Ihnen;

- zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung;

- zur Gestaltung des Förderverfahrens für allgemeine Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung nach den Richtlinien zur Vergabe der Gelder des Hessischen Jugendrings

- zur Gestaltung des Freistellungsverfahrens für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit nach §§ 42 ff HKJHGB

- zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.


Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich Ihrer Anmeldung bei uns und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung und Abwicklung der Maßnahme und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in der Vereinsverwaltung und Zuschussabwicklung (10 Jahre) gespeichert und danach gelöscht und die Schriftform vernichtet, es sei denn, Sie haben in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt.

Grundsätzlich gilt: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt durch den Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen nur mit Ihrer Erlaubnis im Rahmen der Nutzung unserer Angebote.



3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet im Rahmen des Förderverfahrens für allgemeine Jugendarbeit und außerschulische Jugendbildung und des Freistellungsverfahrens für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit an den Hessischen Jugendring und an das Hessische Sozialministerium statt. Prüfberechtigt sind bei uns das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Hessische Landesrechnungshof.



4. Ihre Rechte als betroffene Person

- Widerrufsrecht: Von Ihnen erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Datenverarbeitung, die auf der widerrufenen Einwilligung beruht, darf dann für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden.

- Auskunftsrecht: Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.

- Löschungsrecht: Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit deren Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.




5. Ihr Recht auf Widerspruch

Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Sie können uns also gerne anschreiben oder sich per E-Mail an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1. dieser Datenschutzhinweise.



Datenschutzhinweise über den Verweis an andere Internetseiten:

Inhalt:

1. Facebook - Datenschutzhinweis

2. Google- und YouTube - Datenschutzhinweis





FACEBOOK DATENSCHUTZHINWEIS:

Unser Internetauftritt verweist gelegentlich per Link auf Inhalte unserer Facebookseite des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Diese Verweise sind als solche erkennbar, da namentlich benannt.


Wenn Sie einem solchen Verweis (Link) zur Webseite Facebook folgen, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook erhebt und informieren Sie daher darüber, sich mit den Datenschutzhinweisen von Facebook vertraut zu machen oder gegebenenfalls den Verweisen nicht zu folgen.


GOOGLE- UND YOUTUBE- DATENSCHUTZHINWEIS:

Sollte innerhalb unseres Internetauftritt per Link auf Inhalte des YouTube- Channels des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”), verwiesen werden sind diese Verweise sind als solche erkennbar, da namentlich benannt.


Wenn Sie einem solchen Verweis (Link) zu einer Webstie von Google und / oder YouTube folgen, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern der Firma Google auf. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google erhebt und informieren Sie daher darüber, sich mit den Datenschutzhinweisen von Google vertraut zu machen oder gegebenenfalls den Verweisen nicht zu folgen.




Anmelde- und Teilnahmebedingungen


für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen

des Ev.Jugendzentrums von Felbsberg und Gensungen, K.d.ö.R.




Vorbemerkung: Am 01.07.2018 tritt eine gesetzliche Neufassung des Pauschalreiserechtes in Kraft. Die nachfolgenden Regelungen betreffen u.a. alle Pauschalreiseverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie ersetzen alle vom Veranstalter bisher für seine Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen* verwendeten Anmelde- und Teilnahmebedingungen. * Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit verwendet.



1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Mit der Anmeldung wird dem Ev. Jugendzentrum von Felsberg und Gensungen als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.


Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.



2. Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.


Zahlungen sind unter dem Stichwort Jugendzentrum Felsberg auf das Konto des Veranstalters


Kirchenkreisamt Melsungen, K.d.ö.R.


Evangelische Bank

IBAN DE38 5206 0410 0002 9001 06

BIC GENODEF1EK1


zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.



3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.


Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.


Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.


Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.


Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.


Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.



4. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet.





5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.


Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:


a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)


bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises


bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises


bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises


ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises


ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises


und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.




b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen


bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises


bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreises


bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises


ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises


ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises


und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.



c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen


bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises


bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises


bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises


ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises


ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises


und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.


Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.



6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten


a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.


b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.


c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.


d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;


e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.


f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.


In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.



7. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.


Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.



8. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.



9. Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.



10. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.


Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.



11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.


Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.


Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.



12. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.



13. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Melsungen.


Stand: 01.07.2018


Veranstalter:        Ev. Jugendzentrum von Felsberg und Gensungen

                              Der verantwortliche Hauptamtliche ist den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen


                              Ev. Kirchengemeinde Felsberg und Böddiger

                              Obertor 2

                              34587 Felsberg


                              Tel. 05662-2133

                              Mail pfarramt.felsbergundboeddiger@ekkw.de

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